Gehaltsanpassungen und flexible Regelungen für Gemeindebedienstete

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2024 der Gesetzesnovelle über eine Änderung des Dienstrechtes der Landes- und Gemeindebediensteten zugestimmt und dem Landtag zur Beschlussfassung zugewiesen. „Diese Novelle wurde in enger Abstimmung mit dem Gemeindeverband und der younion _ Vorarlberg ausgearbeitet“. Zentrale Punkte sind die Erhöhung der Gehaltsansätze, eine gesteigerte Kinderzulage sowie neue Richtlinien zur Berücksichtigung von Ausbildung und Berufserfahrung. Neben den Gehaltsanpassungen sind auch Änderungen in Bezug auf Erholungsurlaub, Karenz und Dienstvertragsauflösung vorgesehen.

Zentrales Element der vorliegenden Novelle stellt die Adaptierung des Gehaltssystems der Gemeindeangestellten dar. Dieses Gehaltssystem wurde im Jahr 2005 mit dem damals neu geschaffenen Gemeindeangestelltengesetz 2005 eingeführt und seither immer wieder in kleinerem Umfang novelliert. „Aufgrund der sich verändernden Bedingungen am Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Herausforderungen bei der Personalgewinnung wird das Gehaltssystem an die heutigen Erfordernisse angepasst“, sagt die Landesstatthalterin. Die Neuerungen wurden vom Vorarlberger Gemeindeverband und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - der younion _ Vorarlberg - initiiert.

Die vorgenommene Überarbeitung der Gehaltstabellen – sowohl für die bestehenden als auch die neu eintretenden Mitarbeitenden – orientiert sich an der Gehaltstabelle der Landesbediensteten. Ebenfalls in Angleichung an das Dienstrecht der Landesbediensteten soll auch ein zusätzlicher Sockelbetrag zur Kinderzulage gewährt werden. Viele Gemeindeangestellte – speziell in den unteren Gehaltsklassen – erhalten damit höhere Bezüge. Durch die neu geregelte Berücksichtigung von Ausbildung und beruflicher Erfahrung soll zudem ein einheitlicheres Vorgehen bei der gehaltsmäßigen Einstufung der Gemeindeangestellten erreicht werden.

Die Novelle sieht auch Änderungen in Bezug auf Erholungsurlaub, Karenz und Dienstvertragsauflösung vor. Im Bereich der Kinderbildungs-
und -betreuungseinrichtungen sollen verpflichtend zu absolvierenden Fortbildungen nicht mehr als Teil der Vor- und Nachbereitungszeit von Betreuungspersonen gelten, wodurch für die eigentliche Vor- und Nachbereitung zukünftig mehr Zeit zur Verfügung stehen soll.